Aufnahme - und Gebührenverordnung des Fischereivereines Wiedergelingen e.V.

 Gebührenordnung:

(Stand 05.03.2023)

 

Aufnahmegebühr:

Aufnahmegebühr für Neumitglieder als volljähriges aktives Mitglied          200 €

 

Aufnahmegebühr Fördermitglied als volljähriges aktives Mitglied               100 €

 

Wenn ein volljähriges Fördermitglied zur aktiven Mitgliedschaft wechseln möchte, so werden ihm max. 30 € der Jahresbeiträge angerechnet, somit ergibt sich noch eine Mindestaufnahmegebühr von 70€ + Jahresbeitrag. Ein Jugendlicher, der in die volljährige aktive Mitgliedschaft wechselt, zahlt keine Aufnahmegebühr.

 

Jahresbeiträge:

 

Jahresbeitrag volljähriges aktives Mitglied                           30 €

Jahresbeitrag volljähriges Fördermitglied                             15 €

Jahresbeitrag für Jugendliche                                               15 €

Jahresbeitrag unter 10 Jahren                                              frei

 

Die Jahresbeiträge werden im Dritten Kalendermonat jeden Jahres eingezogen.

 

Bei Austritt aus dem Verein ist darauf zu achten, dass die Beiträge nicht zurückerstattet werden.

 

Jahreskarten- und Tageskartenkosten:

- Jahreskarte Baggersee Erwachsene                                             60 €

(nur für aktive Mitglieder mit gültigem staatlichen Fischereischein)

 

- Jahreskarte Baggersee Jugendliche ab 14 Jahre                         60 €

(nur mit gültigem staatlichen Fischereischein)

 

- Jahreskarte Baggersee Jugendliche                                              30 €

für jugendliche Mitglieder mit Jugendfischereischein (für eine nicht beglaubigte Jahreskarte)

 

- Tageskarte Baggersee                                                                   10 €

(nur für aktive Mitglieder mit gültigem staatlichen Fischereischein)

 

- Gasttageskarte Baggersee                                                             15 €

(für Gastfischer mit gültigem staatlichen Fischereischein)

 

Arbeitsdienst:

Der Arbeitsdienstnachweis, abgezeichnet durch die Vorstände, muss spätestens zur Vergabe der Jahreskarten vorliegen, andernfalls werden für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 5 € berechnet.

Veranschlagter Mindest-Arbeitsdienst sind 7 Stunden jährlich.

Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahren hat an mindestens 1 Arbeitsdienst teilzunehmen!

Pflicht ist der Arbeitsdienst am Fischerfest, dazu gehört der Auf - und Abbau. Hier werden maximal 5 Stunden angerechnet.

Weitere Arbeitsdienste sind frei wählbar.

Falls jemand am Fischerfest verhindert ist, müssen die Arbeitsstunden an den anderen beiden Arbeitsdiensten erbracht werden.