1.
Die Vereinsgewässer stehen den aktiven Mitgliedern und Gastfischern (nur in Begleitung eines
aktiven Mitgliedes des Fischerverein Wiedergeltingen), soweit diese im Besitz eines staatlichen Fischerschein und gültigen Erlaubnisscheines (Tageskarte, Jahreskarte) sind, zur Ausübung der
Fischerei mit der Handangel zur Verfügung.
2.
Die im Erlaubnisschein genannte Fischwassergrenze, sowie Beschränkungen hinsichtlich der Zeit, der
Art des Fischfangs und der Zahl der zulässigen Fanggeräte sind genau zu beachten.
·
Die Bestimmungen dieser
Gewässerordnung haben den Vorrang gegenüber evtl. anderslautender Bestimmungen eines Erlaubnisscheines bzw. gesetzlicher Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind
einzuhalten.
3.
Hege und Pflege der
Fische des
Gewässers und der Landschaft ist für jedes Mitglied/Gastfischer oberstes Gebot.
4.
Zur Hege und Pflege des
Fischbestand wir empfohlen das Richtmaß anzuwenden. Jedem Fischer ist es selbst überlassen ob er es anwendet.
5.
Gefangene Fische, die
den Anordnungen der Schonzeit und/oder der Mindestmaße nicht entsprechen, sind unter größtmöglicher Schonung vom Haken zu lösen und wieder ins Wasser zurückzusetzen alle anderen Fische sind sofort nach
dem Fang waidgerecht zu töten.
6.
Es sind zwei Handangeln erlaubt. Es ist nur eine Anbissstelle je Handangel erlaubt (Hegenen sind
verboten) mit Ausnahme von Kunstködern oder Köderfischsystemen. Bei der Handangel auf Raubfisch darf ein Kunstköder bzw. Köderfischsystem mit max. 3 Anbisstellen (Einzel-, Zwillings, oder
Drillingshaken) verwendet werden
7.
Das Fischen mit
Kunstköder über 5cm oder mit totem Köderfisch ist von 15.02 bis 30.04
verboten.
8.
Das Fischen vom Boot
und das auslegen der Montagen ist erlaubt
9.
Ruten sind so zu legen, dass sie stets erreichbar sind. Ruten sind beim Entfernen dem Wasser zu
entnehmen. Legangeln sind strengstens untersagt.
10.
Stückzahl, Art und Größe
der Edelfische sowie das Fangdatum sind auf der, Tages.- bzw. Jahreskarte (Erlaubnisschein) sofort einzutragen. Die Fangliste auf der
Jahreskarte(max.50 Fische) darf nicht erweitert werden. !!!Tageskarten sind beim Vorstand zu erwerben!!!
11.
MAX.FANG pro
FANGTAG:
Forelle 3 Stück Saibling 2 Stück
Edelfische sind:
Aal 2 Stück Karpfen 1 Stück
Zander 1 Stück Schleien 1 Stück
Graskarpfen1 Stück Hecht 1 Stück
11.1: Schonzeiten/Schonmaße: Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen! Vereinsinterne Änderungen stehen auf der Erlaubniskarte.
11.2: Die Gesamtmenge darf drei Edelfische
(siehe 11.) pro Angelkarte und Fangtag nicht überschreiten. Jugendliche mit nicht beglaubigter Jahreskarte dürfen 2 Edelfische (siehe 11.) pro
Fangtag entnehmen.
11.3: Alle anderen Fischarten sind auf
maximal 6 begrenzt. (z.B. 6 Barsche oder 5 Rotaugen
und 1 Barsche). Müssen nicht in die Karte eingetragen werden. Wer die Gesamtmenge von drei
Edelfischen erreicht hat stellt das Fischen sofort ein.
12.
Gefangene Fische dürfen
nicht verkauft oder für Gegenleistung veräußert werden.
13.
Dem bestätigten
Fischereiaufseher, Gewässerwart und der Vorstandschaft des Fischereivereins Wiedergeltingen e.V. bzw. den vom Verein beauftragten und mit einem entsprechenden Ausweis versehenen Person sind auf
Verlangen des Jahres – bzw. Tageskarten und der getätigte Fang vorzuzeigen. Bei Regelverstößen wird der Erlaubnisschein eingezogen (keine Erstattung der Gebühren).
14.
Jeder Fischer haftet
persönlich für jeden entstandenen Schaden, den er bei der Ausführung der Fischerei, insbesondere hinsichtlich des Betretens von Ufergrundstücken verursacht. Das Betreten Flachwasserzone ist
verboten.
Die Flachwasserzone ist
genau gekennzeichnet.
15.
Fahrzeuge müssen so
abgestellt werden, dass die Durchfahrt der Grundstückseigentümer sowie des allgemeinen Verkehrs nicht behindert wird. Wiesen dürfen auf keinen Fall befahren werden. Die Zufahrtsberechtigung gilt nur
bei der Ausübung der Fischerei.
16.
Jedes Mitglied ist
verpflichtet, Wasserverunreinigungen jeder Art sofort dem Vorstand zu melden.
17.
Jugendliche unter 10
Jahre, dürfen nur
in Begleitung eins volljährigen aktiven Mitgliedes mit Fischereischein und Erlaubnisschein die Fischerei ausüben. Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln.
Der Fischereischeininhaber darf nur mit 2 Handangeln Angeln, dadurch kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen. Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig
ausüben und darf nicht allein gelassen werden. Die Erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesen Personenkreis gehören die
Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht betraute Person.
18.
Jugendliche ab 10
Jahre, müssen im
Besitz eines Jugendfischereischeins sein, um die Fischerei mit einer Handangel auszuüben. Weiterhin müssen Sie dazu im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins (Tageskarte oder nicht beglaubigte
Jahreskarte) und in Begleitung einer berechtigten Person sein (aktives, volljähriges Mitglied mit gütigem Fischereischein, sowie gültiger Fischereierlaubnis (Tageskarte, Jahreskarte)). Die
berechtigte Person muss sich in der Nähe des Jugendlichen befinden und hat für ihn die Aufsichtspflicht. Bei Veranstaltungen gelten besondere Regeln.
19.
Jugendliche ab 14
Jahre, die die staatliche
Fischerprüfung abgelegt haben und einen gültigen Fischereischein besitzen, dürfen die Fischerei mit zwei Handangeln ausüben, wenn sie im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins (Tageskarte,
Jahreskarte) sind. Es gelten keine Einschränkungen gegenüber volljährigen Fischern.
Fischart Schonzeiten Schonmaße Richtmaß
Aal - 40cm
Regenbogenforelle - 26cm
Seeforelle 01.10-28.02 60cm
Schleie 01.05-30.06 26cm 40cm
Zander 15.03-30.04 50cm 80cm
Hecht 15.02-30.04 50cm 80cm
Graskarpfen - 80cm
Karpfen - 35cm 65cm
Rapfen 01.04-31.05 40cm
Wels - -
Krebs Ganzjährig -
Barsch - 35cm